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Lehrmittel

Lehrmittel

An unserer Schule wird wie an öffentlichen Schulen sich an die Lehrmittelfreiheit gehalten. Allerdings hat in Bayern die Lehrmittelfreiheit keinen ausdrücklichen Verfassungsrang, es heißt aber immerhin: „Der Unterricht an diesen Schulen (=Volks- und Berufsschulen) ist unentgeltlich.“ (Art. 129 Abs. 2 BV)

An unserer Schule bedeutet dies, dass den Schülerinnen Schulbücher zur Verfügung gestellt werden. Allerdings könnten dem Sachaufwandsträger eine Menge Kosten erspart werden, wenn alle Schülerinnen ihre Schulbücher pfleglich behandeln würden.

Also sorgen Sie bitte dafür, dass alle von der Schule entliehenen Bücher ordentlich eingebunden sind.

Wenn Schülerinnen am Ende des Schuljahres lernmittelfreie Bücher zurück geben, welche Beschädigungen oder verloren wurden, müssen die Schülerinnen dafür Ersatz leisten, in Form einer Entschädigung. Diese Entschädigung richtet sich nach dem Anschaffungspreis des Buches und nach dem Benutzungsalter.
 
1. Jahr der Anschaffung        Neupreis – 20 %
2. Jahr der Anschaffung        Neupreis – 30 %
3. Jahr der Anschaffung        Neupreis – 40 %
4. Jahr der Anschaffung        Neupreis – 50 %
5. Jahr der Anschaffung        Restobulus von 7,50 €

Alle anderen notwendigen Schulmaterialien wie Hefte, Schreibzeug auch Übungshefte, Atlanten, Taschenrechner usw. müssen selbst angeschafft werden.

Hinweis: An öffentlichen Schulen wird an weiterführenden Schulen für die Bereitstellung von Schulbüchern ein so genanntes Büchergeld von ca. 40 € erhoben.

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