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Musisch

 


 

1. Das MuG führt wie alle Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums zur Allgemeinen Hochschulreife, ist also nicht nur für angehende Musiker gedacht.

2. Sprachenfolge (siehe auch Stundentafeln): 1. Fremdsprache Latein, 2. Fremdsprache Englisch; anstelle der 1. Fremdsprache kann ab der Jahrgangsstufe 10 Spanisch gewählt werden. 

3. Der Musikunterricht am MuG:
Musik wird nicht nur im Klassenunterricht, sondern auch in einem Pflichtinstrument erteilt, das normalerweise Klavier, Violine oder ein Instrument des klassischen Orchesters ist.
Für einen Privatlehrer müssen die Eltern gegebenenfalls selbst aufkommen; in diesem Fall überprüft die Schule regelmäßig den Leistungsstand, der Unterricht in der Schule entfällt.



4. Besondere Instrumente am musischen Gymnasium:
Die Entscheidung über die Zulassung orchesterwirksamer Blasinstrument sowie klassischer Gitarre und Harfe als Pflichtinstrument beim Eintritt in das musische Gymnasium trifft der Schulleiter. Mit der Genehmigung eines bestimmten Instruments ist jedoch kein Anspruch auf kostenlosen Unterricht in diesem Instrument verbunden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist ein entsprechender Antrag der Erziehungsberechtigten. Mehrkosten dürfen der Schule durch die Genehmigung nicht entstehen. Außer dem Pflichtinstrument können an der Schule auch Wahlinstrumente belegt werden. Die Teilnahme an Chor und Orchester ist bei hinreichenden Fähigkeiten erwünscht.

5. Eignung für ein MuG: im Übertrittszeugnis wenigstens Note 2 in Musik. Zum Zeitpunkt des Eintritts ins MuG braucht eine Schülerin noch keine Instrumentalkenntnisse zu haben. Die Musiklehrer(innen) beraten bei der Wahl des Pflichtinstruments.

6. Schwerpunkte des musischen Gymnasiums sind neben dem Kernfach Musik auch Kunsterziehung und Deutsch. Sie können durch Neigungsgruppen ergänzt werden.

7. Pflichtinstrument am Musischen Gymnasium
 Einige Informationen sollen Ihnen und Ihrer Tochter die Entscheidung für das Pflichtinstrument am Musischen Gymnasium erleichtern:
  • Wie viele Instrumente muss eine Schülerin am MuG lernen?

Nur ein Instrument, das sog. Pflichtinstrument.
Beim Eintritt in die Klasse 5 sind keine Vorkenntnisse nötig. Die Bewertung der Leistungen in diesem Instrument (je ein Pflicht- und Wahlstück pro Halbjahr) fließen in die Musiknote ein.
Die Benotung der Instrumentalvorspiele erfolgt ausschließlich durch Musiklehrer des Gymnasiums.

  • Welche Instrumente können Pflichtinstrument sein?
  • Für das MuG typische Instrumente sind weiterhin:
    - Tasteninstrumente: Klavier, Kirchenorgel (nicht elektronische Orgel)
    - Streichinstrumente: Violine, Bratsche, Violoncello.
  • Soll eines der folgenden Instrumente Pflichtinstrument sein, spricht der Schulleiter aufgrund der Beratung bei der Voranmeldung die Genehmigung aus:
    - orchesterwirksames Blasinstrument
    - klassische Gitarre
    - Harfe
  • Wo findet der Instrumentalunterricht statt?
  • Bei den genannten typischen Tasten- und Streichinstrumenten des MuG wird der Unterricht an der Schule erteilt, Kosten entstehen den Eltern nicht. In Einzelfällen, z. B. wenn das Instrument bereits erlernt wird, kann der Unterricht auch privat stattfinden. In diesem Fall tragen die Eltern die Kosten.
  • Andere Instrumente: Die Eltern müssen selbst für qualifizierten Unterricht sorgen und ihn auch finanzieren.
  • Wechsel des Instruments bzw. Wechsel vom Privatunterricht an die Schule und umgekehrt: nur nach Rücksprache mit der Musik-Lehrkraft der Klasse und nur zum Beginn eines Schuljahres
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