Wichtige Informationen
| Informationsabend |
|
|
Nachmittag der offenen Tür (mit der Möglichkeit zur Voranmeldung) |
|
|
Voranmeldung mit Zwischenbericht und Zeugnis der 3. Klasse im Original und in Kopie |
|
| Anmeldung |
|
| Probeunterricht (in besonderen Fällen) |
|
Informationen zum Übertrittsverfahren
Der Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums erfolgt in der Regel nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule. Er ist jedoch – mit Wiederholung einer Jahrgangsstufe – nach der 5. Jahrgangsstufe Hauptschule oder Realschule möglich. In jedem Fall muss die Altersgrenze beachtet werden (das Kind darf am 30. Juni des Übertrittsjahres nicht 12 Jahre alt sein).
1. Übertritt aus der 4. Klasse Grundschule
Die Eignung wird festgestellt bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkundeunterricht.
Als geeignet gelten auch Schüler(innen), denen zum Halbjahr oder zum Ende der Jahrgangsstufe 3 das Überspringen der Jahrgangsstufe gestattet worden ist.
Für Schüler(innen) mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler(innen), die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist und diese noch behebbar erscheinen. Eine Bestätigung im Übertrittszeugnis, dass der Schüler bzw. die Schülerin dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann, ist zwingend vorgeschrieben.
Der Übertritt ans Gymnasium kann auch nach einem erfolgreich abgelegten Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik erfolgen. Am Probeunterricht müssen auch alle übertrittswilligen Schüler und Schülerinnen aus staatlich genehmigten Volksschulen (z.B. Montessori-Schule) teilnehmen. Schüler und Schülerinnen, die ohne Erfolg am Probeunterricht der Realschule teilgenommen haben, können nicht am Probeunterricht des Gymnasiums teilnehmen.
Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in einem Fach mindestens die Note 3, im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erzielt wurde.
2. Übertritt aus der 5. Klasse Haupt-/Mittelschule
Die Eignung wird im Jahreszeugnis beim Notendurchschnitt von 2,0 oder besser aus Deutsch und Mathematik festgestellt.
In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
Voranmeldung mit Zeugnis der 4. Klasse und Halbjahreszeugnis (Termin s. Infokasten oben).
3. Übertritt aus der 5. Klasse Realschule
Nach erfolgreichem Abschluss der 5. Klasse an der Realschule ist ein Wechsel in die 5. Klasse des Gymnasiums möglich, wenn im Jahreszeugnis der Realschule eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik erreicht wurde und die Vorrückungserlaubnis vorliegt.
Voranmeldung mit Zeugnis der 4. Klasse und Halbjahreszeugnis (Termin s. Infokasten oben).
4. Voranmeldung
Die Voranmeldung ist ein Gesprächs- und Beratungsangebot unserer Schule für Sie und Ihre Tochter, gleichzeitig dient sie der Vorbereitung der verbindlichen Anmeldung.
5. Anmeldung
2. und 3. Mai, jeweils 14:00 bis 18:00 Uhr
Die Erziehungsberechtigten legen die Originale
- des Übertrittszeugnisses der Volksschule und
- des Geburtsscheines oder des Familienstammbuches der Familie des aufzunehmenden Kindes vor. Das Übertrittszeugnis bleibt an der Schule, der Geburtsschein bzw. das Familienstammbuch wird zurückgegeben.
Weitere Anmeldeunterlagen (Erfassungsbogen für die kostenfreie Fahrt zur Schule, Anmeldeblatt Tagesheim u.a.) werden an der Pforte ausgegeben.
Die Anmeldegebühr beträgt 5 Euro.

